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| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
PAV Noack |
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| Geltung
- Alle Leistungen der PAV Noack erfolgen ausschliesslich
auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
- Gesondert vereinbarte sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen
sowie in Katalogen, Prospekten, Broschüren etc. enthaltene
Angaben sind nur maßgeblich, wenn an dieser Stelle
oder in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich
Bezug genommen wird.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers (Kunde) gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer
(PAV Noack) ausdrücklich und schriftlich unterworfen
hat.
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| Beteiligte
- Die PAV Noack ist eine private Arbeitsvermittlung mit
Sitz in Cottbus, die aufgrund von Aufträgen (Anzeigen
offener Stellen) Arbeitsverhältnisse vermittelt.
- Die PAV Noack kann sich zur Erbringung ihrer angebotenen
Dienste Dritter bedienen, die jedoch nicht Vertragspartner
des einzelnen Kunden sind oder werden.
- Der Kunde ist derjenige, der der PAV Noack einen Auftrag
zur Vermittlung erteilt.
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| Leistungen der PAV Noack
- Vermittlung gem. Auftrag . Die PAV Noack vermittelt
aufgrund von Aufträgen (Anzeigen offener Stellen)
Arbeitsverhältnisse.
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| Auftragserteilung und
Auftragsbedingungen
- Die Aufträge werden der PAV Noack per Briefpost,
Fax, E-Mail oder telefonisch übermittelt.
- Die PAV Noack ist berechtigt, Anfragen des Kunden abzulehnen.
Sofern Gründe dafür vorliegen werden dem Kunden
diese Gründe mitgeteilt. Die dem Kunden zugänglich
gemachten Informationen dürfen nur für dessen
eigene Zwecke verwendet werden. Hiervon darf Dritten keine
Kenntnis gegeben oder von Dritten auf diese Bezug genommen
werden.
- Die PAV Noack achtet auf diskriminierungsfreie Vermittlung,
die Gleichberechtigung von Frau und Mann und nimmt Rücksicht
auf kulturelle und religiöse Belange. Aufträge,
die in Form und Inhalt bei der Auftragserteilung obszön,
rassistisch oder in sonstiger Weise sittenwidrig scheinen,
werden nicht bearbeitet und führen zur Anzeige des
Sachverhalts bei den zuständigen Behörden.
- Die PAV Noack ist bemüht, die Zeit zwischen Beauftragung
und Abwicklung des Vermittlungsauftrages so kurz wie möglich
zu halten, Aufträge werden direkt bearbeitet und
ausgelobt. Die voraussichtliche Erledigungsdauer wird
dem Kunden bei Auftragserteilung genannt. Wünscht
der Kunde im Einzelfall eine kürzere Bearbeitungszeit,
kann die PAV Noack hierfür nicht einstehen, sondern
sich nur um eine Abwicklung gemäß den Wünschen
des Kunden bemühen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass das Informationssystem
der PAV Noack und/oder die Systeme Dritte eine beschränke
Anzahl von Eingangs-/Ausgangskanälen hat. Insbesondere
in Stoßzeiten kann es zu „Besetzt-Situationen“
kommen. Ansprüche insbesondere solche auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen.
- Informationen jeder Art, einschließlich Daten,
Programme und Dokumente, die der Kunde von der PAV Noack
erhält, bleiben ausschließliches Eigentum der
PAV Noack. Der Kunde ist nicht berechtigt solche Informationen
an Dritte weiterzuleiten, es sei denn, dass die PAV Noack
dies dem Kunden unmittelbar gestattet.
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| Haftung
- Die PAV Noack gewährleistet die Auftragsabwicklung
gemäß den hier aufgeführten Bestimmungen.
Sie haftet nur bei Schäden, wenn diese auf vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten der PAV Noack oder
seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.
Jegliche weitere Haftung der PAV Noack für Folgen,
die sich aus der Nutzung des Angebotes der PAV Noack ergeben,
ist ausgeschlossen.
- Die PAV Noack tritt nur als Vermittler von Arbeitskräften
auf. Wir haften daher nicht für irgendwelche Schäden
des Kunden, insbesondere auch nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschaden oder Mangelfolgeschäden,
die durch das Tun oder Unterlassen des oder der Vermittelten
entstehen. Insbesondere verzichtet der Kunde gegenüber
der PAV Noack auf alle Rückgriffs- oder Schadenersatzansprüche
im Falle einer gestörten Vertragsabwicklung mit dem
Vertragspartner des angestrebten Hauptvertrages.
- Die PAV Noackg haftet nicht für Verzögerungen,
Leistungshemmnisse, Leistungshindernisse und Leistungsstörungen,
die auf Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches
beruhen.
- Der Kunde hat die Erteilung und/oder Einhaltung etwaiger
behördlicher Erlaubnisse, Genehmigungen und Auflagen
bei der Auftragsdurchführung und die Beachtung aller
gesetzlichen Bestimmungen insbesondere arbeitsrechtlicher,
arbeitsschutzrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher
und ausländerrechtlicher Art, in eigener Verantwortung
und auf eigene Kosten zu gewährleisten. Die PAV Noack
wird von dem Kunden von allen Ansprüchen freigestellt.
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| Entgelte und Zahlungsbedingungen
- Die PAV Noack stellt dem Vertragspartner die vereinbarten
Leistungen zu den in der jeweils gültigen Entgeltliste
genannten Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Alle Entgeltangaben
verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in
der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Der
Kunde ist verpflichtet, die Entgelte zu zahlen, welche
durch die Nutzung durch ihn entstanden sind.
- Kommt der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug,
so hat die PAV Noack das Recht, den Kunden zu sperren
und dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über
dem Basiszinssatz der EZB p.a. in Rechnung zu stellen.
Der Kunde hat der PAV Noack ferner alle Aufwendungen (einschl.
der allgemeinen Verwaltungsentgelte) zu ersetzen, die
der PAV Noack durch die Verfolgung ihrer Rechte entstehen.
- Entgeltfrei Leistungen und Zusatzleistungen können
jederzeit ohne Einhaltung einer Frist wieder eingestellt
werden.
- Die PAV Noack ist berechtigt, die Entgeltliste mit
einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum Ende
eines Kalendermonats entsprechend der geänderten
Eigenkosten zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht
der Kunde bei bestehenden Aufträgen den geänderten
Bedingungen oder Entgelten nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung (einfache Post),
spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Änderungen in Kraft treten sollen – eine postalische
Nachricht gegen Empfangsbestätigung ist für
den Zugang des Widerspruchs ausreichend – so gelten
die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten
Datum. Widerspricht der Kunde einer Änderung der
Entgeltliste fristgemäß, so hat die PAV Noack
das Recht, die Bearbeitung des Auftrages mit einer abgekürzten
Frist zu dem Stichtag einzustellen, zu dem die Änderung
allgemein in Kraft treten soll.
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| Sperrung eines Kunden
- Die grundsätzliche Ablehnung von Aufträgen
ohne Nennung von Gründen durch die PAV Noack wird
als „Sperrung“ bezeichnet.
- Kunden, von den die PAV Noack bekannt wird, dass sie
sich gegenüber Vermittelten und/ oder Dritten gesetzeswidrig
verhalten haben, werden vorläufig fristlos gesperrt.
Wird der Mangel behoben, so wird die Sperrung aufgehoben.
Die PAV Noack behält sich vor, im Widerholungsfalle
die Sperrung aufrecht zu erhalten.
- Das Recht zur fristlosen Sperrung steht der PAV Noack
auch zu, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber der PAV Noack nicht pünktlich nachkommt.
- Zur Mitteilung der Sperrung genügt eine Benachrichtigung
mit einfacher Post.
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| Datenschutz
- Hinweise gemäß § 26 BDSG: Kundendaten
werden soweit geschäftsnotwendig, EDV-technisch erfasst,
verarbeitet und gespeichert.
- Die PAV Noack steht dafür ein, dass alle Personen,
die der PAV Noack mit der Abwicklung von Aufträgen,
mit der Kundenbetreuung, mit der Bedienung des Informationssystems
der PAV Noack betraut werden, die entsprechenden Datenschutzbestimmungen
kennen und beachten.
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| Anzuwendendes Recht,
Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Alle Geschäftsbeziehung unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort ist Cottbus, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus und auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschl. Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche
zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über
das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung
von Aufträgen und Verträgen ist Cottbus, Bundesrepublik
Deutschland.
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| Änderungen
- Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen
gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
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| Teilunwirksamkeitsbestimmung
(Salvatorische Klausel)
- Sollte eine der Bestimmungen dieses Auftrages ganz
oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt.
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