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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PAV Noack
     

Geltung

  • Alle Leistungen der PAV Noack erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
  • Gesondert vereinbarte sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie in Katalogen, Prospekten, Broschüren etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn an dieser Stelle oder in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Kunde) gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer (PAV Noack) ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

Beteiligte

  • Die PAV Noack ist eine private Arbeitsvermittlung mit Sitz in Cottbus, die aufgrund von Aufträgen (Anzeigen offener Stellen) Arbeitsverhältnisse vermittelt.
  • Die PAV Noack kann sich zur Erbringung ihrer angebotenen Dienste Dritter bedienen, die jedoch nicht Vertragspartner des einzelnen Kunden sind oder werden.
  • Der Kunde ist derjenige, der der PAV Noack einen Auftrag zur Vermittlung erteilt.

Leistungen der PAV Noack

  • Vermittlung gem. Auftrag . Die PAV Noack vermittelt aufgrund von Aufträgen (Anzeigen offener Stellen) Arbeitsverhältnisse.

Auftragserteilung und Auftragsbedingungen

  • Die Aufträge werden der PAV Noack per Briefpost, Fax, E-Mail oder telefonisch übermittelt.
  • Die PAV Noack ist berechtigt, Anfragen des Kunden abzulehnen. Sofern Gründe dafür vorliegen werden dem Kunden diese Gründe mitgeteilt. Die dem Kunden zugänglich gemachten Informationen dürfen nur für dessen eigene Zwecke verwendet werden. Hiervon darf Dritten keine Kenntnis gegeben oder von Dritten auf diese Bezug genommen werden.
  • Die PAV Noack achtet auf diskriminierungsfreie Vermittlung, die Gleichberechtigung von Frau und Mann und nimmt Rücksicht auf kulturelle und religiöse Belange. Aufträge, die in Form und Inhalt bei der Auftragserteilung obszön, rassistisch oder in sonstiger Weise sittenwidrig scheinen, werden nicht bearbeitet und führen zur Anzeige des Sachverhalts bei den zuständigen Behörden.
  • Die PAV Noack ist bemüht, die Zeit zwischen Beauftragung und Abwicklung des Vermittlungsauftrages so kurz wie möglich zu halten, Aufträge werden direkt bearbeitet und ausgelobt. Die voraussichtliche Erledigungsdauer wird dem Kunden bei Auftragserteilung genannt. Wünscht der Kunde im Einzelfall eine kürzere Bearbeitungszeit, kann die PAV Noack hierfür nicht einstehen, sondern sich nur um eine Abwicklung gemäß den Wünschen des Kunden bemühen.
  • Dem Kunden ist bekannt, dass das Informationssystem der PAV Noack und/oder die Systeme Dritte eine beschränke Anzahl von Eingangs-/Ausgangskanälen hat. Insbesondere in Stoßzeiten kann es zu „Besetzt-Situationen“ kommen. Ansprüche insbesondere solche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
  • Informationen jeder Art, einschließlich Daten, Programme und Dokumente, die der Kunde von der PAV Noack erhält, bleiben ausschließliches Eigentum der PAV Noack. Der Kunde ist nicht berechtigt solche Informationen an Dritte weiterzuleiten, es sei denn, dass die PAV Noack dies dem Kunden unmittelbar gestattet.

Haftung

  • Die PAV Noack gewährleistet die Auftragsabwicklung gemäß den hier aufgeführten Bestimmungen. Sie haftet nur bei Schäden, wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der PAV Noack oder seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen. Jegliche weitere Haftung der PAV Noack für Folgen, die sich aus der Nutzung des Angebotes der PAV Noack ergeben, ist ausgeschlossen.
  • Die PAV Noack tritt nur als Vermittler von Arbeitskräften auf. Wir haften daher nicht für irgendwelche Schäden des Kunden, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden oder Mangelfolgeschäden, die durch das Tun oder Unterlassen des oder der Vermittelten entstehen. Insbesondere verzichtet der Kunde gegenüber der PAV Noack auf alle Rückgriffs- oder Schadenersatzansprüche im Falle einer gestörten Vertragsabwicklung mit dem Vertragspartner des angestrebten Hauptvertrages.
  • Die PAV Noackg haftet nicht für Verzögerungen, Leistungshemmnisse, Leistungshindernisse und Leistungsstörungen, die auf Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches beruhen.
  • Der Kunde hat die Erteilung und/oder Einhaltung etwaiger behördlicher Erlaubnisse, Genehmigungen und Auflagen bei der Auftragsdurchführung und die Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen insbesondere arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und ausländerrechtlicher Art, in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu gewährleisten. Die PAV Noack wird von dem Kunden von allen Ansprüchen freigestellt.

Entgelte und Zahlungsbedingungen

  • Die PAV Noack stellt dem Vertragspartner die vereinbarten Leistungen zu den in der jeweils gültigen Entgeltliste genannten Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Alle Entgeltangaben verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte zu zahlen, welche durch die Nutzung durch ihn entstanden sind.
  • Kommt der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so hat die PAV Noack das Recht, den Kunden zu sperren und dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der EZB p.a. in Rechnung zu stellen.
    Der Kunde hat der PAV Noack ferner alle Aufwendungen (einschl. der allgemeinen Verwaltungsentgelte) zu ersetzen, die der PAV Noack durch die Verfolgung ihrer Rechte entstehen.
  • Entgeltfrei Leistungen und Zusatzleistungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist wieder eingestellt werden.
  • Die PAV Noack ist berechtigt, die Entgeltliste mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats entsprechend der geänderten Eigenkosten zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde bei bestehenden Aufträgen den geänderten Bedingungen oder Entgelten nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung (einfache Post), spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen – eine postalische Nachricht gegen Empfangsbestätigung ist für den Zugang des Widerspruchs ausreichend – so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Datum. Widerspricht der Kunde einer Änderung der Entgeltliste fristgemäß, so hat die PAV Noack das Recht, die Bearbeitung des Auftrages mit einer abgekürzten Frist zu dem Stichtag einzustellen, zu dem die Änderung allgemein in Kraft treten soll.

Sperrung eines Kunden

  • Die grundsätzliche Ablehnung von Aufträgen ohne Nennung von Gründen durch die PAV Noack wird als „Sperrung“ bezeichnet.
  • Kunden, von den die PAV Noack bekannt wird, dass sie sich gegenüber Vermittelten und/ oder Dritten gesetzeswidrig verhalten haben, werden vorläufig fristlos gesperrt. Wird der Mangel behoben, so wird die Sperrung aufgehoben. Die PAV Noack behält sich vor, im Widerholungsfalle die Sperrung aufrecht zu erhalten.
  • Das Recht zur fristlosen Sperrung steht der PAV Noack auch zu, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der PAV Noack nicht pünktlich nachkommt.
  • Zur Mitteilung der Sperrung genügt eine Benachrichtigung mit einfacher Post.

Datenschutz

  • Hinweise gemäß § 26 BDSG: Kundendaten werden soweit geschäftsnotwendig, EDV-technisch erfasst, verarbeitet und gespeichert.
  • Die PAV Noack steht dafür ein, dass alle Personen, die der PAV Noack mit der Abwicklung von Aufträgen, mit der Kundenbetreuung, mit der Bedienung des Informationssystems der PAV Noack betraut werden, die entsprechenden Datenschutzbestimmungen kennen und beachten.

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  • Alle Geschäftsbeziehung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Erfüllungsort ist Cottbus, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschl. Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung von Aufträgen und Verträgen ist Cottbus, Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen

  • Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.

Teilunwirksamkeitsbestimmung (Salvatorische Klausel)

  • Sollte eine der Bestimmungen dieses Auftrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
     
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